AGB



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma I-S-H Hannover
für Service- und Reparaturdienstleistungen


§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden der I-S-H Hannover (nachfolgend "I-S-H" genannt.) Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen an.

(2) Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von I-S-H Hannover sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit Eingang der Serviceanzeige bei I-S-H Hannover mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt soweit kein Garantie bzw. Gewährleistungsfall vorliegt. Der Kostenvoranschlag wird dem Kunden übersandt und von diesem schriftlich oder per Fax bestätigt, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte I-S-H Hannover den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht annehmen, so wird I-S-H Hannover den Kunden darüber umgehend informieren. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Service- oder Reparaturvertrages dar, welches der Kunde mit dessen Bestätigung innerhalb von 20 Tagen (Eingang bei I-S-H Hannover) seit Datum des Kostenvoranschlages annimmt.

(3) Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist I-S-H Hannover berechtigt, die Reparatur, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlages ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird. Bei darüber hinausgehenden Reparaturkosten oder sofern nicht bereits ein Reparaturauftrag erteilt wird, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

(4) Soweit durch den Kunden von einem Garantie/Gewährleistungsfall ausgegangen wird, aber tatsächlich keine Garantie/Gewährleistung eingreift, ist I-S-H Hannover berechtigt, eine Unkostenpauschale in Rechnung zu stellen.


§3 Leistungsumfang

(1) I-S-H Hannover erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service- oder Reparaturleistungen, insbesondere die Reparatur und Wartung von Hardware und Telekommunikationsgeräten.

(2) Auf Grund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist I-S-H Hannover zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.

(3) Wird I-S-H Hannover in Garantie/Gewährleistungsfällen in Anspruch genommen und festgestellt, dass kein Garantie/Gewährleitungsfall vorliegt, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

(4) Die Aufnahme von Geräten, die an I-S-H Hannover unfrei übersandt werden, kann von I-S-H Hannover verweigert werden. Im Falle einer Annahme behält sich I-S-H Hannover vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§4 Kostenvoranschlag

(1) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der im Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige bei I-S-H Hannover gültige Preisliste zu vergüten.

(2) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. I-S-H Hannover übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Im Falle der Kündigung kann I-S-H Hannover einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht einbegriffenen Auslagen verlangen ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so wird I-S-H Hannover den Kunden davon vor Ausführung der Arbeiten unterrichten.

(3) I-S-H Hannover weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.

(4) Geht der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der in §2 Abs. 2 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei I-S-H Hannover ein, so wird I-S-H Hannover das Gerät unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.


§5 Datensicherung

(1) Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten obliegt allein dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an I-S-H Hannover.

(2) I-S-H Hannover weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummern, Adressdaten usw.) verloren gehen können. Eine Datensicherung wird durch I-S-H Hannover nur auf ausdrücklichen Auftrag und gegen gesonderte Vergütung durchgeführt. Die Datensicherung ist von der Gewährleistung oder Garantien der Hersteller nicht erfasst.

(3) Wünscht der Kunde die Datensicherung durch I-S-H Hannover, hat er dies auf der Serviceanzeige zu vermerken.

§6 Vergütung

Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Reparatur bzw. Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen. Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste. Dies gilt auch für eine im Auftrag des Kunden durchgeführte Datensicherung. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht widersprochen hat.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen erfolgen per Nachnahme, bar oder nach Wahl von I-S-H Hannover gegen Rechnung.

(2) Bei Überschreiten des kalendarisch bestimmbaren Zahlungsziels oder nach Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mindestens jedoch in Höhe von 8% über den Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich I-S-H Hannover vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(3) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten I-S-H Hannover gegenüber sofort fällig. I-S-H Hannover ist dann berechtigt, ausstehende Reparatur - Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurück zu treten.

 

§8 Pfandrecht von I-S-H Hannover, unterlassene Abholung

(1) I-S-H Hannover steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen, sowie wegen sämtlicher Forderrungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen I-S-H Hannover und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von I-S-H Hannover gelangt sind. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird I-S-H Hannover den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei ihr abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird I-S-H Hannover den Verkauf des Geräts dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll.

(2) Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist I-S-H Hannover zu einer Verwertung berechtigt. I-S-H Hannover ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.

(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 von I-S-H Hannover zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde entgegen § 15 Abs. 3 I-S-H Hannover über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.


§9 Gewährleistung

(1) Weist eine Reparaturleistung von I-S-H Hannover einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen einer Frist von 7 Werktagen nach erhalt eine Nachbesserung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von I-S-H Hannover durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes.

(2) Bedienungsfehler, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung oder durch Eingriffe Dritter obliegen nicht der Gewährleistung.


§10 Vertragliches Rücktrittsrecht

(1) I-S-H Hannover hat in jedem der nachfolgenden Fälle das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
(a)
bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbare Vorkommnisse, soweit diese es I-S-H Hannover nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistung zu erbringen.
(b)
wenn sich die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
(c)
bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit
(d)
bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unlautere Handlungen darstellen.

(2) Bei teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen oder veränderten Bedingungen angepasst werden.

(3) Bei Schadenersatzansprüchen von I-S-H Hannover wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht I-S-H Hannover ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 25% der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. I-S-H Hannover ist es unbenommen einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

§11 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) I-S-H Hannover ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.

(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von I-S-H Hannover an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.

(3) Gegen Ansprüche von I-S-H Hannover kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(4) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen I-S-H Hannover nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 

§12 Konzernverrechnungsklausel

(1) Unter dem Begriff "I-S-H Hannover-Unternehmen" sind im Folgenden sowohl I-S-H Hannover selbst als auch sämtliche verbundenen Unternehmen der I-S-H Hannover gemäß §§15 ff. AktG zu verstehen.

(2) Der Unternehmer ist damit einverstanden, dass die Forderungen, die I-S-H Hannover und andere I-S-H Hannover-Unternehmen gegen ihn erwerben, allen I-S-H Hannover-Unternehmen als Gesamtgläubigern zustehen: diese Forderungen können also verrechnet werden mit Verbindlichkeiten jedes I-S-H Hannover-Unternehmen gegen den Käufer.

(3) Weiterhin können auch Forderungen des Unternehmers gegen ein I-S-H Hannover-Unternehmen mit Forderungen von I-S-H Hannover-Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen des Konzerns, dem der Unternehmer angehört, verrechnet werden.

(4) Über die im Abs. enthaltene Regelung hinaus können Forderungen des Unternehmers gegen I-S-H Hannover-Unternehmen mit Forderungen von I-S-H Hannover-Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen des Konzerns, dem der Unternehmer angehört, verrechnet werden.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn einerseits Barzahlung, andererseits Hergabe von Wechseln vereinbart ist oder wenn die gegenseitigen Ansprüche verschieden fällig sind, wobei mit Wertstellung abgerechnet wird.

(6) Der Unternehmer verzichtet darauf, bei Forderungsmehrheit der Bestimmungen der zu verrechnenden Forderung durch I-S-H Hannover zu widersprechen (vgl. §396 Abs. 1 Satz 2 BGB).

(7) Auf Wunsch gibt I-S-H Hannover sämtliche verbundenen Unternehmen der I-S-H Hannover an.


§13 Haftungsbeschränkung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von I-S-H Hannover auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von I-S-H Hannover. Bei Unternehmern haftet I-S-H Hannover bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei I-S-H Hannover zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Leistung bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn I-S-H Hannover Arglist vorwerfbar ist.

 


§14 Datenschutz, Bonitätsprüfung ( Nur sofern der Kunde eine Reparatur ausschließlich auf Rechnung wünscht)

I-S-H Hannover behält sich vor, im Einzelfall die Bonität und Identität des Kunden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Übersendung einer Kopie des Personalausweises des Kunden erforderlich sein. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um bei Bedarf bei Dritten eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Durch den Eingang der Serviceanzeige erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.

 

§15 Schlussbestimmungen

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner einer Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen bei der Leistungserbringung durch I-S-H Hannover, wenn diese aus fehlendem Zuarbeiten ihrer Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen resultieren.

(2) I-S-H Hannover darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von I-S-H Hannover bleiben hiervon unberührt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, I-S-H Hannover sämtliche seine Person betreffende und für den Auftrag relevanten Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen I-S-H Hannover und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980).

(5) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von I-S-H Hannover vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird .

§16 Versand

(1)  Ab Übergabe der I-S-H Hannover von Kundenpaketen an die Versanddienstleister (UPS oder DHL) , haftet dieser für Schäden oder Verlust bis zu einer Schadenssumme von 500,00 Euro .

(2) Sollte ein Kundengerät diesen Wert übersteigen ist die I-S-H Hannover vor Einsendung hierrüber zu informieren, andernfalls gilt die maximale Erstattungssumme von 500,00 Euro .

(2a) Die I-S-H Hannover haftet nicht für Verlorene Sendungen seitens des Versanddienstleisters , die nicht bei der I-S-H Hannover eintreffen. Hierfür haftet ausschließlich der Versanddienstleister den der Kunde gewählt hat. Der Reparaturvertrag mit der I-S-H Hannover beginnt ab dem Zeitpunkt , sobald das Gerät bei der I-S-H Hannover eingetroffen ist. Der Kunde ist zwecks Nachweis dazu Verpflichtet das Gerät als Paket mit Sendungsverfolgungsnummer zu Versenden.

(3)  Es gelten für den Rückversand von der I-S-H Hannover zum Endkunden ebenfalls die AGB`s der Versanddienstleister , diese sind auf deren Webseiten ersichtlich .

Stand 03 / 2010

 

Markenrechtsinformationen

-- Apple, iPhone, iPod Touch und iPad sind eingetragene Warenzeichen von Apple, Inc. --

-- UPS ist eine eingetragene Marke von United Parcel Service of America Inc. --

-- DHL ist eine eingetragene Marke von der DHL International GmbH --

 

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